Signale für das Zugpersonal (Zp) – Signale des Triebfahrzeugführers [301.0901]


1. Allgemeines

Die hörbaren Signale werden mit der Pfeife oder der sie ersetzenden Einrichtung des Fahrzeugs gegeben.

2. Signal Zp 1 – Achtungssignal

(1) Bedeutung

Achtung.

(2) Beschreibung

Ein mäßig langer Ton.

(3) Zweck

Das Signal dient dazu, Aufmerksamkeit zu erregen oder zu bestätigen, dass ein Signalauftrag wahrgenommen wurde.

Es ist zu geben, z. B.

  • um Personen zu warnen,
  • vor dem Ingangsetzen von Militär- und Arbeitszügen,
  • wenn Schranken nicht geschlossen sind,
  • wenn ein Bahnübergang nicht ausreichend oder nach Ausfall der technischen Sicherung nicht gesichert ist,
  • zur Bestätigung, dass ein Durchfahrauftrag (Zp 9) wahrgenommen wurde,
  • wenn Bremser auf das zu erwartende Signal Zp 2 oder Zp 3 aufmerksam zu machen sind,
  • vom Führer einer Vorspannlokomotive, wenn dies vorgeschrieben ist.

(4) Bahnübergänge

Bei unsichtigem Wetter ist das Signal vor Bahnübergängen ohne technische Sicherung und ohne Drehkreuze oder andere Abschlüsse wiederholt zu geben; wenn der Triebfahrzeugführer diese Bahnübergänge nicht rechtzeitig erkennen kann, hat er das Signal im Abstand von 10 bis 15 Sekunden zu geben.


3. Signal Zp 2

(1) Bedeutung

Handbremsen mäßig anziehen.

(2) Beschreibung

Ein kurzer Ton.


4. Signal Zp 3

(1) Bedeutung

Handbremse stark anziehen.

(2) Beschreibung

Drei kurze Töne schnell hintereinander.


5. Signal Zp 4

(1) Bedeutung

Handbremsen lösen.

(2) Beschreibung

Zwei mäßig lange Töne nacheinander.


6. Signal Zp 5 – Notsignal

(1) Bedeutung

Beim Zug ist etwas Außergewöhnliches eingetreten - Bremsen und Hilfe leisten.

(2) Beschreibung

Mehrmals drei kurze Töne schnell nacheinander.

(3)

Das Signal gilt für alle Mitarbeiter.



Signale für das Zugpersonal (Zp) – Bremsprobesignale [301.0902]


1. Allgemeines

(1) Zweck

Bremsprobesignale regeln die Bremsprobe an Zügen und Rangierfahrten.

(2)

Bremsprobesignale werden als Hand- oder als Lichtsignale gegeben.

(3)

Bremsprobesignale dienen zur Verständigung zwischen den die Bremsprobe ausführenden Mitarbeitern.

(4) Standort

Die Lichtsignale können sich rechts oder links vom Gleis befinden.


2. Signal Zp 6

(1) Bedeutung

Bremse anlegen.

(2) Beschreibung

Handsignal, Tageszeichen: Beide Hände werden über dem Kopf zusammengeschlagen.

Handsignal, Nachtzeichen: Die weißleuchtende Handlaterne wird mehrmals mit der rechten Hand in einem Halbkreis gehoben und senkrecht schnell gesenkt.

Lichtsignal: Ein weißes Licht.


3. Signal Zp 7

(1) Bedeutung

Bremse lösen.

(2) Beschreibung

Handsignal, Tageszeichen: Eine Hand wird über dem Kopf mehrmals im Halbkreis hin- und hergeschwungen.

Handsignal, Nachtzeichen: Die weißleuchtende Handlaterne wird über dem Kopf mehrmals im Halbkreis hin- und hergeschwungen.

Lichtsignal: Zwei weiße Lichter senkrecht übereinander.


4. Signal Zp 8

(1) Bedeutung

Bremse in Ordnung.

(2) Beschreibung

Handsignal, Tageszeichen: Beide Arme werden gestreckt senkrecht hochgehalten.

Handsignal, Nachtzeichen: Die weißleuchtende Handlaterne wird mehrmals in Form einer liegenden Acht bewegt.

Lichtsignal: Drei weiße Lichter senkrecht übereinander.

(3) Bestätigung

Die Aufnahme des Handsignals ist zu bestätigen.



Signale für das Zugpersonal (Zp) – Abfahrsignal, Türschließauftrag [301.0903]


1. Signal Zp 9

(1) Bedeutung

Abfahren.

(2) Beschreibung

Handsignal, Tageszeichen: Eine runde weiße Scheibe mit grünem Rand.

oder das Nachtzeichen des Signals

oder bei NE auch das Hochhalten einer Hand.

Handsignal, Nachtzeichen: Ein grünes Licht

Lichtsignal: Ein grünleuchtender Ring.

(3)

Als Signalbild des Lichtsignals kann bis auf weiteres verwendet werden:

Ein senkrechter grüner Lichtstreifen. Dieses Signal wird neu nicht mehr aufgestellt.

(4) Zweck

Das Signal wird als Abfahr- oder Durchfahrauftrag gegeben.

Als Abfahrauftrag wird das Signal möglichst nahe bei dem führenden Fahrzeug gegeben.

Dabei ist die runde weiße Scheibe mit grünem Rand oder das grüne Licht oder bei den NE die Hand so lange hochzuhalten, bis der Triebfahrzeugführer das Signal aufgenommen hat.

Als Durchfahrauftrag wird das Signal vom Fahrdienstleiter, von der örtlichen Aufsicht oder vom Wärter des ersten Stellwerks am Durchfahrweg gegeben.

(5)

Das Lichtsignal ist ortsfest.


2. Signal Zp 10 – Türschließauftrag

(1) Bedeutung

Türen schließen.

(2) Beschreibung

Ein waagerechter, weißer Lichtstreifen.

(3) DS 301

Im Geltungsbereich der DS 301 kann das Signal bei S-Bahnen im nichtleuchtenden Ring des Lichtsignals Zp 9 als ein weiß leuchtendes „T“ erscheinen.



Signale für das Zugpersonal (Zp) – Rufsignale [301.0904]


1. Signal Zp 11

(1) Bedeutung

Kommen.

(2) Beschreibung

Ein langer, ein kurzer und ein langer Ton oder ein langes, ein kurzes und ein langes Lichtzeichen.

(3) Zweck

Das Signal wird gegeben, um Mitarbeiter herbeizurufen oder auf Bahnhöfen ohne Einfahrsignal die Einfahrt eines Zuges zu veranlassen.

Das Signal wird auch gegeben, um den Zugführer bzw. Triebfahrzeugführer an den Signalfernsprecher zu rufen.

(4)

Zum Geben des Signals werden Horn, Hupe, Wecker, Leuchte oder Fahrzeugpfeife (oder die sie ersetzende Einrichtung des Fahrzeugs) verwendet.


2. Signal Zp 12

(1) Bedeutung

Grenzzeichenfrei.

(2) Beschreibung

Zwei kurze, ein langer und ein kurzer Ton.

(3)

Das Signal wird, wo seine Anwendung durch den Infrastrukturunternehmer vorgeschrieben ist, für die Zugspitze vom Triebfahrzeugführer mit der Fahrzeugpfeife, für den Zugschluss von dem vom Zugführer dazu bestimmten Zugbegleiter mit dem Horn gegeben.

örtliche Zusätze

Die Anwendung ist in örtlichen Zusätzen vorgeschrieben.

(4)

Das vom Triebfahrzeugführer gegebene Signal bedeutet: „Die Spitze des Zuges steht grenzzeichenfrei“.

Das vom Zugbegleiter gegebene Signal bedeutet: „Der Schluss des Zuges steht grenzzeichenfrei“.